Geklauter Sack? oder doch nicht? Oder was?

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    • Geklauter Sack? oder doch nicht? Oder was?

      Hi Leute,
      ich habe was erlebt, was ich euch unbedingt mitteilen muss. Meinen ersten Marktsack habe ich vor ca. 3 Jahren in Ebay ersteigert.
      Damals habe ich für den gebrauchten Sack 525 Euro bezahlt . Marktsack in "A" einbordunig und der Schöpfer des Sack`s war natürlich unbekannt. Aber egal, der Sack hat einigermaßen funktioniert und ich habe darauf meine ersten Studien gemacht.
      Dann, wollte ich den Sack nach 3 Jahren wieder verkaufen, um ein hochwertigeres Instrument zu kaufen.
      Ich setzte den Sack wieder in`s Ebay. Da wurde auch schön drauf gesteigert, aber der Käufer machte keinen Kaufabschluß.
      Ich dachte, das es vielleicht ein unerfahrener Ebayer ist und gab dem Käufer noch 2 Tage Zeit.
      Nach 3 Tagen stand die Polizei bei mir auf der Matte und beschlagnahmte meinen Dudelsack mit der Begründung: Der Sack wäre vor 2 Jahren in Nürnberg gestohlen worden.
      "Hallo"!!! ich hatte ihn schon 3 Jahre und nachweislich in Ebay ersteigert und auch nicht gerade zum Schnäppchenpreis. Naja, Fakt ist, das sie ihn mitgenommen hatten und ich erstmal nichts tun konnte.
      Aber der Name der Verkäuferin war mir irgendwie noch im Gedächtnis und ich hätte schwören können, das er mit dem Namen der Beklauten Person identisch ist.(Gott sei Dank noch kein Alzheimer) 8o
      Heute kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Nürnberg und siehe da, der Dieb und Hehler war ein Bandmitglied der damals beklauten Person und hat den Sack in Ihrem Namen verkauft. Ebay speichert die Daten maximal 2 Jahre, dann müssen diese extra angefordert werden, was aber auch nur die Polizei kann.(oder es kostet!!)
      Ich werde Strafanzeige stellen wegen Betrug`s und will den Sack oder meine Kohle wiederhaben.Will hier und jetzt auch keine Namen nennen, weil ich nicht weiß ,ob ich das darf. Jedenfalls ist es eine riesengroße Sauerei :meldschild:
      Also.......UUffpasse!!!!! :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beelzebub ()

    • Also grundsätzlich ist es so, dass man keine Sachen gutgläubig erwerben kann, die dem ursprünglichen Eigentümer gestohlen oder sonst abhanden gekommen ist (§935 Absatz 1, Satz 1 BGB).
      Es gibt allerdings die Ausnahme, dass du trotzdem eventuell das Eigentum am Sack hättest erlangen können, auch wenn er gestohlen worden wäre. Das gilt nämlich für Sachen, die allgemein zugänglich im
      Internet versteigert worden sind (§935 Absatz 2, in Verbindung mit §979 Absatz 1a BGB).

      Du könntest jetzt also einen Anspruch auf Rückgabe des Instruments haben. Wenn das allerdings aus irgendwelchen Gründen NICHT durchsetzbar sein sollte, dann solltest du auf jeden Fall dein Geld vom Verkäufer zurückverlangen können.
      Schließlich kanns ja nicht angehen, dass du am Ende der Dumme bist.. Problem in der Praxis oft: Hehler nicht mehr auffindbar, Hehler pleite --> zahlungsunfähig, ect..
      Wenn der jedoch noch greifbar ist, würd ich auf jeden Fall den Rechtsweg gehen!

      Wichtig:

      Das ganze war jetzt nur die Ersteinschätzung von mir als Jurastundent, also ein reines (so würde ich das sehen...). Es laufen da draußen jede Menge Anwälte rum, die sich sehr viel besser mit dem ganzen auskennen und die bei weitem viel mehr Spezialwissen haben!!
      Setzt dich am besten mal eine Stunde mit so einem zusammen und lass dich kompetent beraten.
      Viel Glück! :)
      Viel Übung hilft auch viel !

      Warum steht der Musiker schon um halb 8 auf? Weil um 8 die Supermärkte zumachen.
    • Kauf über ebay ist keine Versteigerung im Sinne des Gesetzes...dazu gibts massig Urteile...

      Ärger dich, schreib die Kohle ab und fertig...
      500€ sind zwar viel Geld..... das auf zivilrechtlichem Wege zurückzuholen, vor allem wenn die "Täter" -wie so oft- nix haben, ist schwierig bis unmöglich und am Ende haste noch Anwaltskosten etc. und als kein Sack oder Geld....
      Wirf schlechtem Geld nicht noch mehr gutes hinterher....das ist dann nur doppelt ärgerlich udn hat die viel Zeit und viel Nerven für nix gekostet!

      MfG Björn
      dudelsackseite.de mit Bauplänen und dem Lehrbuch für die schwedische Säckpipa...

    • Zustimmung für BeamHo..

      500 Glocken sind einfach als "Streitwert" zu wenig um sie auf dem Rechtsweg zurück zu bekommen.. -.- ist leider so.. du kannst allerdings ein vereinfachtes Mahnverfahren einleiten und hoffen das es der andere "vergisst" Einspruch zu erheben , dann hast du auch recht einfach einen titel..
      Leider sind diese Leute bisweilen dann plötzlich superfähig sich einen Anwalt zu leisten.. (kost ja nix wenn man nix hat)
    • In jedem Fall solltest Du Strafantrag stellen - das kostet nichts.
      Dann abwarten, was daraus wird - wenn es zu einer Verfolgung kommt, verbessert dies auch Deine Chancen, das Geld zivilrechtlich zurückzuholen.
      Sollte das Verfahren eingestellt werden (z.B. weil kein betrügerischer Vorsatz nachgewiesen werden kann), hast Du zumindest kein weiteres Geld verloren.
    • Erstmal möchte ich Euch allen danken, für die guten Ratschläge !!! :dankeschild: Aber in dieser Sache bin ich stur. Das kann und will ich nicht so einfach hinnehmen. Solche Leute müssen bestraft werden :cursing: . Da werde ich nicht lockerlassen. Aufgeben kommt nicht in Frage!
      Das machen die sonst wieder und mit anderen Leuten. Und solange sich keiner wehrt.......machen die es weiterhin :(

      Ich habe entsprechende Schritte eingeleitet und werde an dieser Stelle sofort berichten, wenn es Neuigkeiten gibt :thumbup:
    • Das ist schon richtig, dass da hohe Anwaltskosten anfallen können.
      Man muss aber beide Ausgänge betrachten:
      Entweder man lässt das ganze auf sich beruhen und kauft sich einen anderen Sack für mindestens 500€ (das war ja der Preis, den du damals gezahlt hast) und findet sich damit ab, dass das Instrument, auf dem man 2 Jahre gespielt hat weg ist
      oder
      man versucht das ganze auf dem Rechtsweg. Wie viel das Kostet weiß ich nicht, aber jeder Anwalt kann einem einen Kostenvoranschlag machen.

      Letzendlich wird man wohl in beiden (!) Fällen einiges an Geld locker machen müssen... Also ich für meinen Teil würde den Rechtsweg gehen, sofern der Kostenvoranschlag des Anwaltes nicht allzu unverhälltnismäßig im Vergleich zu einer
      Neuanschaffung ist.
      Und wie Mick ja schon gesagt hat: Der Strafantrag ist in jedem Fall kostenlos!
      Viel Übung hilft auch viel !

      Warum steht der Musiker schon um halb 8 auf? Weil um 8 die Supermärkte zumachen.