Das mit den 410€-Grenze ist gar nicht so falsch, aber so auch nicht richtig :). Da hängen da noch einige Sachen dran. So einfach ist das bei steuerrechtlichen Sachverhalten nicht. Sowas muss man immer individuell prüfen.
Wer das mit der Grenze nachlesen will sollte mal im § 46 EstG(gesetze-im-internet.de/estg/__46.html) stöbern. Das pure Lesen des einen Paragraphen wird euch in der Praxis aber nichts bringen. Ohne ein Grundwissen über das EstG und ohne eine aktuelle Verwaltungsrichtlinie(EstR) zieht man als Leihe in den meisten Fällen falsche Schlüsse und kommt zum falschen Ergebnis.
Ich werde hier aber auch keine Beratung geben. Da ich auf den Ärger bei einer möglichen Falschberatung verzichten möchte. Leistet euch doch einfach mal eine professionelle Beratung. Das kostet euch einmal 50€ und ihr seid auf der sicheren Seite. Ich meine im Verhältnis zu den Ausgaben für eure Instrumente und für euer Equipment ist das wahrscheinlich nichts.
MfG
Paule
Wer das mit der Grenze nachlesen will sollte mal im § 46 EstG(gesetze-im-internet.de/estg/__46.html) stöbern. Das pure Lesen des einen Paragraphen wird euch in der Praxis aber nichts bringen. Ohne ein Grundwissen über das EstG und ohne eine aktuelle Verwaltungsrichtlinie(EstR) zieht man als Leihe in den meisten Fällen falsche Schlüsse und kommt zum falschen Ergebnis.
Ich werde hier aber auch keine Beratung geben. Da ich auf den Ärger bei einer möglichen Falschberatung verzichten möchte. Leistet euch doch einfach mal eine professionelle Beratung. Das kostet euch einmal 50€ und ihr seid auf der sicheren Seite. Ich meine im Verhältnis zu den Ausgaben für eure Instrumente und für euer Equipment ist das wahrscheinlich nichts.
MfG
Paule
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