Urheberrecht

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    • Urheberrecht

      Hallo,
      mich würde interessieren, wie es sich mit dem Urheberrecht von Musikstücken verhält. Vieles ist ja recht alt und ich könnte mir vorstellen, dass hier keine Urheber oder sonstige Rechte bestehen. Zu dem Thema habe ich schon einiges im Netz gefunden; es bleibt für mich aber nur schwer verständlich. Kann jemand dazu Verbindliches sagen? Danke.. :)
    • Ich bin in der Richtung absolut kein Profi, gebe dir aber mal eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen.

      Ich denke, man muss hier zwischen Urheberrecht und GEMA-Registriert unterscheiden.

      Das Uhrheberrecht eines Stückes wird immer beim Autor bleiben, auch nach dessen tot. Das hat erstmals nichts mit Abgaben zu tun.

      Nun kommt die GEMA(Deutschland) oder AKM (Österreich) ins Spiel. Wenn ein Musiker dort registriert ist und seine Stücke dort eintragen lässt, werden diese Gebührenpflichtig.
      Die Stücke die er registriert müssen, soweit ich weiß, aber mindestens einmal Publiziert worden sein.

      Wird bei einer profitorientierten Veranstaltung nun ein solches Lied gespielt, dann muss der Veranstalter diese bei der GEMA/AKM angeben und je nach Art der Veranstaltung/etc/pipapo Abgaben zahlen.
      Der/Die Musiker hat dabei die Pflicht, eine Stückliste an den Veranstalter zu übergeben.
      Es gibt, zumindest bei der AKM aber auch Pauschalgebühren bei der dann eine Stückliste nicht notwendig ist.


      Das Betrifft aber wie geschrieben nur Veranstaltungen die einen Profit im Hintergrund haben. Der kann durch die Musik selbst, aber auch durch den Verkauf von Waren/Nahrung kommen.
      Also ein Wirt, der eine Band für einen Themenabend engagiert hat oder einen Musikantenstammtisch veranstaltet und damit seinen Umsatz ankurbelt, sofern Abgabenflichtige Stücke gespielt werden, der muss das bei der GEMA/AKM melden.
      Eine Musikersession/Ein Stammtisch, der privat bei einem Wirten abgehalten wird, ist davon zum Beispiel nicht betroffen.
      Privates spielen ist davon generell nicht betroffen.
      Straßenmusik ist soweit ich weiß auch ausgenomen.

      Jetzt ist nur die Frage, was Abgabenpflichtig ist und was nicht.

      Bei Stücken von Autoren, die nicht bei der GEMA/AKM registriert sind, ist die kommerzielle Nutzung mit ihnen personlich auszumachen. Diese Stücke gelten zwar als GEMAfrei, allerdings nicht als Urheberrechtsfrei.

      Hierzu Zitiere ich einen Satz aus einem Notenheft von Christoph Pelgen:

      "Meine Stücke sind somit komplett GEMA-frei und ich freue mich, wenn sie gespielt werden. Solltet ihr meine Kompositionen kommerziell nutzen wollen (Filmmusik, Tonträger, etc.), bitte ich um Anfrage via E-Mail an mich."

      Bei Stücken, deren Autoren bei der GEMA/AKM registriert sind, sind bei kommerzieller Nutzung abgaben zu entrichten. Die Abwicklung läuft über diese Stelle und nicht über den Autor.
      Stücke, dessen Autor bereits 70 Jahre lang tot ist, gelten als GEMAfrei. Solche Stücke findet man in den Datenbanken mit der Kennzeichnung "DP" - Domain Publique
      Allerdings findet man solche Stücke in bearbeiteter Form ebenfalls in der Datenbank der GEMA/AKM, welche durch die Bearbeitung wiederum nicht mehr Gemafrei sind

      Das Selbe Gilt aber ebenfalls für solche Stellen im Ausland.


      Die wirkliche Schwierigkeit dabei ist, finde ich, wie man nun rausfindet, ob der Uralte Titel, den man gelernt hat und Spielen möchte nun eine "DP" oder eine "bearbeitete" Fassung ist.
      PDH - Preiset das Hümmelchen
      You know, Internet is a dangerous thing with all that sheet music out there...
    • Zum Thema GEMA empfehle ich, sich im Zweifelsfall lieber erstmal bei der GEMA selbst zu informieren.
      Z.B. für "Musiknutzer" hier "Das Wichtigste zu den GEMA Gebühren". Die Ultrakurzfassung als Zitat von genau dieser Webseite:

      "Eine Gebühr an uns müssen Sie nur dann entrichten, wenn Sie Musik öffentlich nutzen."

      Ob kommerziell oder nicht, ist hierbei nicht von Belang.
      Ob sich GEMA und AKM hierbei unterscheiden, weiß ich aber nicht.
    • Vielen Dank für Eure Antworten! Mir geht es tatsächlich um die ganz alten Stücke, deren Autoren oder Komponisten längst tot sind. Ich überlege, deren Stücke entsprechend neu zu interpretieren. Das Problem könnte sein, die alte Fassung zu verwenden..passt...sollte jemand in jüngster Zeit das gleiche getan haben und meine Variante käme dem sehr ähnlich...wird ein Problem. Stimmt das soweit? Also möglichst Abstrakt..
    • Musicus schrieb:

      Urheberrecht von Musikstücken ... Vieles ist ja recht alt und ich könnte mir vorstellen, dass hier keine Urheber oder sonstige Rechte bestehen.
      In Deutschland bzw. in der EU besteht der Schutz des Urheberrechtes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers eines Werkes. Danach ist das Werk "gemeinfrei".
      Bezogen z.B. auf eine Komposition bedeutet das z.B., dass jeder sie nach Belieben auch öffentlich spielen und aufführen darf.
      Wie das bei Tonaufnahmen ist, weiß ich aber nicht.
    • Musicus schrieb:

      sollte jemand in jüngster Zeit das gleiche getan haben und meine Variante käme dem sehr ähnlich...wird ein Problem. Stimmt das soweit?
      Klar. Auch hier geht es ja u.U. um Urheberrecht, z.B. an einem Arrangement oder einer Änderung am Ausgangswerk, die eine "ausreichende" kreative Schöpfungshöhe aufweist. Die Gemeinfreiheit der Ursprungsmelodie bleibt davon unberührt.
      Aber ich vermute mal, dass eine tatsächlich eigene Bearbeitung/ein eigenes Arrangement, sich auch immer ausreichend von anderen Versionen unterscheidet.
      Covered man aber einfach eine andere Version, kann das natürlich zu rechtlichen Problemen führen. Auch wenn die Grundmelodie gemeinfrei ist.
    • Gemamäßig hab ich nix hinzuzufügen, möchte aber eines sicherheitshalber anmerken.
      Sowohl in der Folk- als auch in der Mttelalterszene sind einige STücke unterwegs von denen oft angenommen wird das sie Uralt sind,
      tatsächlich sind sie aber irgendwann von jmd. in den 70/80ern komponiert.
      Also aufpassen, nicht alles was Uralt scheint ist es immer.
      Sicherheitshalber bei der GEMA Fragen ob das Stück registriert ist (kann man wohl machen) wenn man sich nicht 100%tig sicher ist.
      Grüße,
      Mattis
    • mattis schrieb:

      Sicherheitshalber bei der GEMA Fragen ob das Stück registriert ist (kann man wohl machen) wenn man sich nicht 100%tig sicher ist.
      Grundsätzlich kann man das online in der "Gema Repertoiresuche" machen. Laut GEMA ist das nicht unbedingt vollständig, aber sobald ein Stück dort auftaucht und als Komponist nicht DP (= Domaine publique) steht, ist das Stück definitiv bei der GEMA gemeldet. Wenn es auftaucht, aber der Komponist DP ist, dann ist nur die Bearbeitung bei der GEMA verwaltet.

      Wenn es nicht auftaucht, heißt es nicht unbedingt, dass es GEMA-frei ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist schonmal deutlich höher.
      "Wenn's ned qualmt, isses keine Zigarette." - Mattis Branschke, 2016
    • RickKrueger schrieb:

      mattis schrieb:

      Sicherheitshalber bei der GEMA Fragen ob das Stück registriert ist (kann man wohl machen) wenn man sich nicht 100%tig sicher ist.
      Grundsätzlich kann man das online in der "Gema Repertoiresuche" machen. Laut GEMA ist das nicht unbedingt vollständig, aber sobald ein Stück dort auftaucht und als Komponist nicht DP (= Domaine publique) steht, ist das Stück definitiv bei der GEMA gemeldet. Wenn es auftaucht, aber der Komponist DP ist, dann ist nur die Bearbeitung bei der GEMA verwaltet.
      Wenn es nicht auftaucht, heißt es nicht unbedingt, dass es GEMA-frei ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist schonmal deutlich höher.
      Danke für den Hinweis! Online-Recherche kannte ich bisher nicht.
    • @Musicus

      Gleich von vornherein: Ich bin weder Jurist noch irgendwie anderweitig qualifiziert verbindliche Rechts-Beratungen anzubieten. Hier ist einfach meine persönliche unverbindliche Meinung bezüglich meiner eigenen Vorgehendweise, wenn es um GEMA geht.

      Wenn ich ein Stück spielen möchte, recherchiere ich zuerst die Primärquelle. Wer hats geschrieben und wann ist er/sie gestorben? Dann suche ich nach Noten der Urfassung diese(r)s Komponist(in)en. Es ist eben wichtig für mich dass ich sehr konkret angeben bzw. nachweisen kann woher diese Melodie stammt die ich spiele; Komponist, Todestag, Publikation. Bei traditionellen Stücken bzw. Volksliedern suche ich dann gezielt nach der frühesten bekannten Bearbeitung, denn egal wie verbreitet und volkstümlich eine Melodie ist, es gibt immer jemanden der/die es verschriftlicht und somit "bearbeitet". Natürlich ist es vom Vorteil wenn jene Komponisten/Bearbeiter bereits seit (weit) mehr als 70 Jahren verstorben sind. Nur als Beispiel...
      Alle Vögel Sind Schon Da
      (Text: Hoffmann von Fallersleben✝1874, Musik: trad., bearb. v. Ludwig Erk ✝1883, „Deutscher Liederhort“ Nr. 111)

      Die "Mittelalter"-Stücke sind besonders heimtückisch, denn sie werden selbst in Sammelwerken wie "Codex Verus" meist lapidar als "trad." betitelt, ohne die Primärquelle zu nennen. Selbst wenn die Quelle genannt ist, z.B. Thoinot Arbeau oder Llibre Vermell de Montserrat, überprüfe ich sowieso den Melodieverlauf an den Originalnoten der Quelle. Und oft stellt sich heraus dass:
      1). die Noten/Neumen der Originalquelle sind für Laien unentzifferbar, dieses "trad." ist also zwangsläufig eine Bearbeitung eines professionellen hochspezialisierten Musikers und somit nicht mehr GEMA-frei.
      2). die Originalfassung unterscheidet sich wesentlich von der Gegenwärtigen, d.h. das Original ist bearbeitet worden, meist durch die Künstler/Bands welche die Melodie präsentieren.
      3). es ist gar keine Originalquelle vorhanden, sondern es finden sich nur Einträge bei GEMA versehen mit Namen der Bandmitglieder als Komponisten. Dies legt nahe dass diese Stücke von den Bands/Künstlern selbst geschrieben wurden.

      Nur um das "Codex Verus" nochmal aufzugreifen; dieses Werk ist wohl nur zu Informationszwecken da, denn außer vielleicht "Palästinalied" (siehe Münstersches Fragment, Noten ziemlich gut leserlich, Melodieverlauf klar nachvollziehbar) ist davon nichts GEMA-frei. Ich kann zumindest nichts Gegenteiliges belegen.


      Grüße, George
      Slow equals smooth and smooth equals fast