Ich bin durch einen Bekannten auf die Bücher von François Villen gekommen und habe dazu mal ne Frage.
Wie verhält sich das bei seinen Texten mit dem Urheberrecht? Ich habe nämlich bisher nur mal "durchgeblättert" und habe schon mehrere Texte entdeckt, die in verschiedenen Liedern vorkommen.
Villen lebte von 1431 bis irgendwann nach 1463. Im Buch "Die lasterhaften Balladen und Lieder" von Paul Zech aus dem Jahre 1962 steht drin das Zech der Rechtsnachfolger ist.
In Extremo hat u.a. zum Beispiel die Ballade von den Lästerzungen und Eine Kleine Liebesballade in Lieder verpackt. Mussten die um Erlaubnis fragen? Wenn ja, wen? Den Zech ist 1946 gestorben....
Hoffe hier kennt sich jemand mit der Materie aus...
Wie verhält sich das bei seinen Texten mit dem Urheberrecht? Ich habe nämlich bisher nur mal "durchgeblättert" und habe schon mehrere Texte entdeckt, die in verschiedenen Liedern vorkommen.
Villen lebte von 1431 bis irgendwann nach 1463. Im Buch "Die lasterhaften Balladen und Lieder" von Paul Zech aus dem Jahre 1962 steht drin das Zech der Rechtsnachfolger ist.
In Extremo hat u.a. zum Beispiel die Ballade von den Lästerzungen und Eine Kleine Liebesballade in Lieder verpackt. Mussten die um Erlaubnis fragen? Wenn ja, wen? Den Zech ist 1946 gestorben....
Hoffe hier kennt sich jemand mit der Materie aus...
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